Meckel-Preis des Fördervereins Meckelsche Sammlungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg e.V.

   Satzung

      Präambel:

Mit dem Meckel-Preis des Fördervereins Meckelsche Sammlungen der Martin-Luther-Universität e.V. soll die Erinnerung an die Anatomen Johann Friedrich Meckel d.Ä. (1724-1774), Philipp Friedrich Theodor Meckel (1755-1803) und Johann Friedrich Meckel d.J. (1781-1833) wachgehalten und die historisch- und experimentell-anatomischen Wissenschaften sowie die Pflege und Erhaltung der Meckelschen Sammlungen gefördert werden.

1. Der Meckel-Preis wird in der Regel alle zwei Jahre verliehen und ist mit 1000 € dotiert. Der Preis kann ungeteilt bzw. geteilt verliehen werden.

a. Es werden herausragende wissenschaftliche Beiträge insbesondere zur historischen Meckel-Forschung, zur modernen teratologischen, embryologischen, genetischen, vergleichend- und experimentell-anatomischen Forschung sowie zur historischen Forschung über die Meckelschen und andere anatomische und naturwissenschaftliche Sammlungen ausgezeichnet.

b. Darüber hinaus sollen hervorragende Aktivitäten und Leistungen zur Erhaltung und Pflege der Meckelschen und anderer historisch gewachsener anatomischer und naturwissenschaftlicher Sammlungen prämiert werden.

2. Über die Preisvergabe entscheidet der Vorstand des Fördervereins Meckelsche Sammlungen e.V.

3.  Der Preis wird öffentlich bekannt gemacht und ausgeschrieben und ab 2010 auf einer der jährlichen Mitgliederversammlungen verliehen.

4. Um den Preis können sich nur Einzelpersonen bewerben.

a. Einzureichen ist eine wissenschaftliche Arbeit oder eine Dissertation in deutscher oder englischer Sprache. Die Arbeit kann als Manuskript, als zur Publikation und zum Druck angenommenes Manuskript oder als bereits veröffentlichtes Manuskript eingereicht werden. Die Fertigstellung des Manuskriptes oder die Publikation muss im Jahr der Ausschreibung erfolgt sein. Außerdem sind einzureichen das Curriculum vitae, das Schriftenverzeichnis, eine kurze Beschreibung des wissenschaftlichen Werdeganges, eine Erklärung, dass sich der Bewerber/die Bewerberin mit der eingereichten Arbeit um keinen anderen Preis beworben hat oder gleichzeitig bewirbt. Die Bewerbungsunterlagen sind 4fach – jeweils eingeheftet in eine Mappe – an den Vorsitzenden des Fördervereins Meckelsche Sammlungen e.V. einzureichen. Das Manuskript bzw. die Arbeit oder Dissertation müssen nach den Richtlinien einer wissenschaftlichen Zeitschrift abgefasst sein.

b. Soll ein Wissenschaftler/eine Wissenschaftlerin oder eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens wegen hervorragender Aktivitäten und Leistungen zur Erhaltung und Pflege der Meckelschen und anderer historisch gewachsener und wertvoller anatomischer und naturwissenschaftlicher Sammlungen prämiert werden, dann unterbreitet der Vorstand der Mitgliederversammlung begründete Vorschläge. Vorschläge können auch von den Mitgliedern des Fördervereins in schriftlicher Form mit Begründung an den Vorsitzenden des Fördervereins eingereicht werden. Die Mitgliederversammlung berät über die Vorschläge. Nach Beratung entscheidet die Jury über die Zuerkennung des Preises. Von der auszuzeichnenden Person werden das Curriculum vitae sowie eine kurze Beschreibung des wissenschaftlichen Werdeganges zur Entscheidung angefordert.

5. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury, die sich aus den fünf Vorstandsmitgliedern des Fördervereins zusammensetzt. Bei einem Verfahren nach Punkt 4.a. werden zwei für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Mitgliederversammlung des Fördervereins hinzugewählten stimmberechtigten Gutachtern hinzugezogen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Fördervereins.

6.  Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit.

7. Über die Einzelauswertungen und das Abstimmungsergebnis bzw. über die Entscheidung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Mitglieder der Jury bzw. des Fördervereins verpflichten sich, über die Abstimmung gegenüber jedermann Stillschweigen zu bewahren. Die Entscheidung der Jury ist für alle beteiligten verbindlich und gerichtlich nicht überprüfbar bzw. anfechtbar.

8.  Alle Bewerber/innen um den Preis bzw. alle Ausgezeichneten werden unverzüglich nach Entscheidung der Jury durch den Vorsitzenden des Fördervereins von dem Ergebnis benachrichtigt.